1. Sofern nicht anders angegeben, gelten diese Verträge und / oder Tarife im Umfang ihrer Anwendung, wenn die Bestimmungen dieses Tarifs im Widerspruch zu den in Einzelverträgen und / oder Tarifen veröffentlichten Bestimmungen stehen.

2. Neu herausgegebene Tarife, Artikel oder Teile von Artikeln stornieren zuvor ausgegebene Tarife, Artikel oder Teile von Artikeln oder Veröffentlichungen, auf die verwiesen wird.

3. Sofern nicht anders angegeben, gilt dieser Tarif, wenn die Bestimmungen dieses Tarifs im Widerspruch zu den in den maßgeblichen Veröffentlichungen veröffentlichten Bestimmungen stehen.

4. Wenn dieser Tarif die Erhebung von Gebühren vorsieht, führt CSA Aufzeichnungen zur Überprüfung der Gebühren und dokumentiert so etwaige Abrechnungen oder Rechnungen an den Zahler.

5. Sofern nicht anders angegeben, werden die Gebühren für die hier aufgeführten Dienstleistungen von der Partei getragen, die die Dienstleistung anfordert, oder zur Zufriedenheit von CSA garantiert, bevor die Dienstleistungen erbracht werden.

6. Sofern nicht anders angegeben, fallen zusätzlich zu allen anderen anfallenden Gebühren Gebühren für die hier aufgeführten Dienstleistungen an.

7. Sofern nicht anders angegeben, dient die Verwendung von Terrassendielen der Bequemlichkeit von CSA und findet keine Anwendung auf die hierin enthaltenen Regeln.

8. Sofern nicht anders angegeben, müssen Anträge auf Änderung eines Frachtbriefs schriftlich von der / den verantwortlichen Partei (en) gestellt werden.

9. Die Unterschrift des Fahrers auf dem Frachtbrief bestätigt nur den Erhalt der Fracht. Sonderwünsche oder Bewertungen, die über die in diesem Tarif angegebenen hinausgehen, müssen vom CSA-Management vor der Abholung der Sendung genehmigt werden.

10. CSA behält sich das Recht vor, eine Sendung abzulehnen, wenn eine solche Sendung ihrer Meinung nach das Personal, andere beförderte Waren oder Ausrüstungsgegenstände wahrscheinlich beschädigen oder verzögern würde.

11. Besonderes Augenmerk sollte auf das Recht von CSA gelegt werden, geschuldete Gelder für überfällige unbestrittene Frachtrechnungen einzuziehen.

PUNKT 500 Frachtbriefe, Frachtbriefe und Gebührenaufstellungen

Der Transport von Sendungen, die von CSA abgewickelt werden, unterliegt den Bedingungen des CSA-Frachtbriefs sowie den in diesem Tarif veröffentlichten Regeln, Vorschriften und Gebühren.

Abweichungen von diesen Standardbedingungen gelten im Zusammenhang mit Sendungen, die von CSA abgewickelt werden, nur nach schriftlicher Vereinbarung, die von einem CSA-Beauftragten unterzeichnet wurde. Die Bedingungen für vorgedruckte Frachtbriefe, die CSA zum Zeitpunkt des Versands an CSA übermittelt und vom CSA-Fahrer oder Hafenarbeiter unterschrieben hat, gelten nur nach schriftlicher Zustimmung eines CSA-Beauftragten. Frachtbriefe, die der Versender zum Zeitpunkt des Versands eingereicht hat, werden von CSA gemäß den hier aufgeführten und in diesem Regeltarif geänderten Bedingungen akzeptiert.

CSA stellt bei Bedarf Folgendes zur Verfügung:

A. Kopien von Frachtbriefen, Rechnungen, Kontoauszügen oder Liefernachweisen.

B. Andere Formulare oder Kopien, die für die Einreichung mit Frachtbriefen zur Zahlung erforderlich sein können.

Wenn ein korrigierter Frachtbrief oder ein Vollmachtsschreiben zur Änderung eines Aspekts eines Frachtbriefs von der verantwortlichen Partei eingeht, gelten die folgenden Bestimmungen:

A. Korrigierte Frachtbriefe oder Vollmachtsschreiben zur Änderung des Zahlungsstatus von "Inkasso" in "Vorausbezahlt" oder "Vorausbezahlt" werden von CSA akzeptiert. Der Antrag muss vom Versender schriftlich und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem ursprünglichen Frachtbrief gestellt werden.

B. Korrigierte Frachtbriefe oder Vollmachtsschreiben zur Änderung des Status der Frachtkostenerhebung von Prepaid zu Inkasso werden nicht akzeptiert, wenn Abschnitt 7 des korrigierten Frachtbriefs vom Versender unterzeichnet wurde oder sobald die Sendung geliefert wurde oder wenn Der Versand ist verloren gegangen oder beschädigt.

C. Korrigierte Frachtbriefe oder Vollmachtsschreiben zur Änderung des tatsächlichen oder freigegebenen Werts einer Ware werden nach Lieferung der Sendung nicht mehr akzeptiert.

D. Änderungen der Warenbeschreibung, des Gewichts oder der Teile müssen von einer zufriedenstellenden schriftlichen Dokumentation wie der Originalrechnung oder einer beschreibenden Werbetexte begleitet werden.

E. Die Unterschrift eines Fahrers auf dem Frachtbrief bestätigt nur den Empfang der Fracht. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des CSA 1004 Rules Tarifs und des Frachtbriefvertrags.

F. Wenn der Versender die Frachtbedingungen (vorausbezahlt oder abgeholt) nicht schriftlich auf dem Frachtbrief angibt, wird die Fracht als vorausbezahlt versandt und alle anfallenden Gebühren werden vom Versender getragen.

G. Für jede Sendung ist ein Frachtbrief auszufüllen, wie hierin angegeben.

H. Auf jedem Artikel, der unter den Frachtbrief fällt, muss der Versender den Namen des Empfängers und dessen Bestimmungsort deutlich darauf vermerken. Diese Anforderung gilt nicht in Fällen, in denen die Sendung von einem Versender zu einem Empfänger erfolgt und eine LKW-Ladungssendung darstellt.

I. Der Frachtbrief ist vom Versender und von CSA vollständig (nicht paraphiert) zu unterzeichnen, um alle darin enthaltenen Bedingungen zu akzeptieren.

J. Nach Wahl von CSA kann von CSA ein Frachtbrief erstellt werden, und der Frachtbrief muss dieselbe Nummer oder andere positive Identifikationsmittel tragen wie der ursprüngliche Frachtbrief. Unter n

Haftungsbereich

PUNKT 503 Haftung von CSA
CSA übernimmt keine Haftung für die Verschlechterung verderblicher Produkte oder für Verzögerungen aufgrund von Wetterbedingungen und / oder Bedingungen, die außerhalb der Kontrolle von CSA liegen.

PUNKT 504 Taten Gottes
Eine höhere Gewalt ist definiert als ein anormales oder ungewöhnliches Ereignis, das rein natürlichen Ursprungs ist und keine menschliche Hilfe oder Einflussnahme hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Tornados, Erdbeben, Überschwemmungen und andere katastrophale Ereignisse der Natur.

ARTIKEL 505 Ausnahmen von der Haftung
CSA haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung von Waren, die im Frachtbrief beschrieben sind und durch eine höhere Gewalt, die Feinde der Königin oder der Öffentlichkeit, Unruhen, Streiks, einen Defekt oder ein inhärentes Laster der Waren verursacht wurden. die Handlung oder das Versäumnis des Versenders, Eigentümers oder Empfängers der gesetzlichen Autorität, Quarantäne oder Gewichtsunterschiede von Getreide, Saatgut oder anderen Waren, die durch natürliche Schrumpfung verursacht werden.

ARTIKEL 506 Verzögerung
CSA ist nicht verpflichtet, die Waren mit einem bestimmten Fahrzeug oder rechtzeitig für einen bestimmten Markt oder auf andere Weise als bei ordnungsgemäßem Versand zu transportieren, es sei denn, dies wurde ausdrücklich von einem autorisierten Manager von CSA vor der Abholung der Sendung schriftlich bestätigt.

Vorbehaltlich angemessener Anfragen erklärt sich CSA damit einverstanden, Waren, die der Kunde CSA zum Transport anbieten kann, mit angemessenem Versand anzunehmen, zu transportieren und zu liefern. CSA haftet jedoch nicht für direkte, indirekte oder Folgeschäden, die auf verspätete Lieferung zurückzuführen sind.

ARTIKEL 507 Unterbrechung des Transports
Werden Waren auf Ersuchen der dazu berechtigten Partei angehalten und auf dem Transportweg gehalten, so wird die Ware auf Risiko dieser Partei gehalten.

ARTIKEL 508 Verpackungsanforderungen und gebrauchte / persönliche Waren
Wenn die in der NMFC angegebene ordnungsgemäße Verpackung nicht eingehalten wird und der Versand versehentlich angenommen wird, ist die Haftung von CSA unabhängig vom auf dem Frachtbrief angegebenen RVNX auf 10 Cent pro Pfund begrenzt. Wenn in der NMFC keine spezielle Verpackung enthalten ist und die Ware in einem ungeschützten Zustand versendet wird (d. H. Eine nicht in Kisten verpackte Maschine, die lose oder auf einer Kufe versandt wird), ist die Haftung von CSA auf 10 Cent pro Pfund begrenzt.

Gebrauchte Waren und persönliche Waren sind unabhängig von der Verpackung auf 10 Cent pro Pfund begrenzt.

PUNKT 509 Bewertung
Vorbehaltlich der Höchsthaftungsklausel 510 wird der Betrag eines Verlusts oder einer Beschädigung, für den der Beförderer haftet, unabhängig davon, ob der Verlust des Schadens auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist oder nicht, in den Fällen berechnet:

a) den Wert der Waren am Ort und zum Zeitpunkt des Versands einschließlich der Fracht- und sonstigen Kosten, falls bezahlt, oder

b) Wenn ein niedrigerer Wert als der vom Versender schriftlich dargestellte oder vereinbarte Wert vorliegt, ist dieser niedrigere Wert die maximale Haftung.

PUNKT 510 Maximale Haftung
Der Betrag eines nach Absatz (a) oder (b) des obigen Artikels berechneten Verlusts oder Schadens darf 2,00 USD pro Pfund (4,41 USD pro Kilogramm), berechnet auf das Gewicht der beschädigten oder fehlenden Teile, nicht überschreiten, es sei denn, auf dem Gesicht des Frachtbriefs des Versenders, vorbehaltlich der Punkte 501, 502 und 511.

ITEM 511 Deklarierter Wert
Wenn der Empfänger auf der Rechnung einen Wert der Ware angegeben hat, der die MAXIMALE HAFTUNGSKLÄRUNG überschreitet, und CSA schriftlich zugestimmt hat, diese Sendung anzunehmen, darf der Betrag eines Verlusts oder Schadens, für den CSA haftet, den angegebenen nicht überschreiten oder tatsächlicher Wert der beschädigten oder fehlenden Teile. Es wird eine Gebühr von 2% des Wertes erhoben, die 2,00 USD pro Pfund (4,41 USD pro Kilogramm) übersteigt.

PUNKT 512 Artikel von außerordentlichem Wert
CSA ist nicht verpflichtet, Dokumente oder Gegenstände von außerordentlichem Wert mitzuführen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Wenn solche Waren ohne besondere Vereinbarung befördert werden und die Art der Waren nicht bekannt gegeben wird, haftet CSA nicht für Verluste oder Schäden, die über die oben angegebene maximale Haftung hinausgehen.

PUNKT 513 Anspruchsmitteilung
1. Alle Ansprüche auf Verlust, Beschädigung oder Verspätung müssen innerhalb von sechzig (60) Tagen ab Lieferdatum oder bei Nichtlieferung innerhalb von neun (9) Monaten geltend gemacht werden. Die Frist für die Erhebung einer Zivilklage gegen CSA beträgt zwei (2) Jahre ab dem Datum, an dem CSA einer Person schriftlich mitteilt, dass CSA einen Teil des in der Mitteilung angegebenen Anspruchs abgelehnt hat.

2. Ansprüche, die nicht innerhalb der Verjährungsfrist von neun (9) Monaten eingereicht wurden, werden abgelehnt.

3. Der Kunde darf keine Frachtansprüche oder sonstigen angeblichen Ansprüche oder Schulden von CSA von den CSA geschuldeten Gebühren abziehen oder verrechnen, es sei denn, dies wurde schriftlich von CSA genehmigt.

PUNKT 514 Frachtkosten
a) Wenn von CSA verlangt, dass die Fracht und alle anderen gesetzlichen Kosten, die auf der Ware anfallen, vor der Lieferung bezahlt werden und wenn bei der Inspektion festgestellt wird, dass die versendeten Waren nicht den im Frachtbrief beschriebenen entsprechen, müssen die Frachtkosten bezahlt werden auf die tatsächlich versandte Ware mit etwaigen gesetzlich zu zahlenden Zusatzkosten.

b) Sollte der Versender nicht angeben, dass eine Sendung im Voraus bezahlt werden soll, oder nicht angeben, wie die Sendung versendet werden soll, wird sie automatisch auf Abholbasis versendet.

Zubehör Dienstleistungen Sektion

ARTIKEL 521 Überprüfung des Versandgewichts
Nach eigenem Ermessen kann CSA die in seiner Verwahrung befindlichen Sendungen erneut wiegen. Wenn ein Gewichtsfehler festgestellt wird, korrigiert CSA das in Rechnung gestellte Gewicht entsprechend. Das korrigierte Gewicht wird verwendet, um die korrekten Frachtkosten zu ermitteln.

Wenn der Versender CSA auffordert, ein zertifiziertes öffentliches Gewicht für jede Sendung zu sichern, wird eine Gebühr von 60,00 USD erhoben.

ARTIKEL 522 Lagerung
Fracht, die aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Versenders, Empfängers oder Eigentümers oder zur Zollabfertigung oder -kontrolle und ohne Verschulden von CSA im Besitz von CSA gehalten wird, gilt als sofort gelagert und unterliegt den folgenden Bestimmungen:

1. Die Lagergebühren für nicht gelieferte Fracht beginnen am ersten Werktag nach Bekanntgabe der Ankunft um 7 Uhr morgens. Unter diesem Posten fallen keine Gebühren an, wenn das tatsächliche Angebot innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ankunftsmitteilung erfolgt.

2. Für im Besitz von CSA gelagerte Fracht wird eine Gebühr von 5,00 USD pro Skid und 24-Stunden-Zeitraum berechnet.

Die Lagerkosten für diesen Artikel enden, wenn CSA aufgrund von Maßnahmen des Empfängers, Versenders, Eigentümers oder Zollbeamten in der Lage ist, Fracht zu liefern oder zu transportieren.

ARTIKEL 523 Stop-Off-Gebühren
Sofern bei Sendungen, die zum teilweisen Laden oder vollständigen Laden oder zum teilweisen Entladen angehalten wurden, nichts anderes bestimmt ist, wird zusätzlich zu den vereinbarten Gebühren eine Gebühr von 150,00 USD pro Stopp berechnet, ausgenommen der anfängliche Abholstopp oder der endgültige Lieferstopp.

PUNKT 524 Privathäuser
Wenn CSA aufgefordert oder verpflichtet wird, die Abholung oder Lieferung in einem privaten Wohnsitz oder an einem anderen nicht gewerblichen Ort vorzunehmen, wird eine zusätzliche Gebühr von 50,00 USD erhoben. Diese Gebühr beinhaltet die erste Benachrichtigung, um die Lieferung in der privaten Residenz zu arrangieren.

Die Gebühren für diesen Service werden der Frachtrechnung hinzugefügt, wenn der Versender den Service anfordert, oder werden von der für die Zahlung der Frachtkosten verantwortlichen Partei eingezogen.

ARTIKEL 525 Eingeschränkte Zugangspunkte
Wenn eine Abholung oder Lieferung an einem Ort mit eingeschränktem Zugang erfolgt, können zusätzliche Gebühren anfallen.

Beispiele für eingeschränkte Zugangspunkte sind:

Bauernhöfe
Schulen
Baustellen
Mini-Lagereinrichtungen
Containerfrachtstationen
Meine Standorte
Gefängnisse

PUNKT 526 Blindsendungen
Eine Anfrage für Blindversand unterliegt den folgenden Definitionen, Bedingungen und Gebühren:

Für diesen Service werden nur Anfragen berücksichtigt, die vor der Abholung gestellt wurden.
Der Beförderer muss sich davon überzeugen, dass der Antragsteller die gesetzliche Befugnis hat, die Sendung umzuleiten.
Es sind zwei Frachtbriefe erforderlich. Die gesetzliche BOL muss den tatsächlichen Herkunftsort, das Bundesland / die Provinz sowie die Postleitzahl / Post und die endgültige Zielstadt, den Bundesstaat / die Provinz und die Postleitzahl / Post angeben. Für doppelblinde Sendungen sind drei Frachtbriefe erforderlich.
Abschnitt 7 des Frachtbriefs kann nicht unterzeichnet werden (gilt sowohl für den gesetzlichen als auch für den blinden Frachtbrief).
Zusätzlich zu allen anderen anfallenden Gebühren wird eine Gebühr von 75,00 USD erhoben, die von der Partei, die den Service anfordert, zu zahlen ist.
Der Antragsteller muss eine Gutschrift eingerichtet haben.
Der Spediteur bemüht sich sorgfältig, eine Anfrage für Blindversand auszuführen, ist jedoch nicht verantwortlich, wenn ein solcher Service nicht ausgeführt wird.

PUNKT 527 Umsendung oder Umleitung
Ein Antrag auf erneute Lieferung oder Umleitung einer Sendung unterliegt den folgenden Definitionen, Bedingungen und Gebühren:

1. Definition von Umsendung oder Umleitung im Sinne dieser Regel gelten die Begriffe "Umsendung" und "Umleitung" als synonym, und die Verwendung von "entweder" bedeutet eine Änderung des Namens des Absenders oder Empfänger, eine Änderung des Lieferorts innerhalb der ursprünglichen Bestimmungsorte, eine Änderung des Bestimmungsortes oder eine Änderung der Anweisungen, die CSA vor Erhalt der Sendung erhalten hat.

BEDINGUNGEN
Anträge auf Rücksendung müssen schriftlich gestellt oder schriftlich bestätigt werden. CSA muss sich davon überzeugen, dass die Partei, die den Antrag stellt, dazu befugt ist. Bedingte oder qualifizierte Anfragen werden nicht akzeptiert.

CSA bemüht sich sorgfältig, einen Antrag auf erneute Lieferung auszuführen, ist jedoch nicht verantwortlich, wenn ein solcher Dienst nicht betroffen ist.

Alle Gebühren, die für die aufgelaufene oder aufgelaufene Sendung anfallen, müssen zur Zufriedenheit von CSA bezahlt oder garantiert werden, bevor die erneute Lieferung erfolgt.

Nur die gesamte Sendung, nicht Teile der Sendung, dürfen erneut versandt werden.

Eine Bestellung zur erneuten Lieferung einer Sendung, die unter einheitlicher Bestellung versandt wird, gilt erst dann als gültig, wenn der ursprüngliche Frachtbrief als storniert, gebilligt oder umgetauscht übergeben wird.

Anweisungen zur erneuten Lieferung von Nachnahmesendungen werden nur vom Versender akzeptiert.

Anträge auf erneute Lieferung von "In Bond" -Sendungen sind zulässig. Auf Anfrage werden die Sendungen jedoch bis zum Eingang der neuen oder überarbeiteten Freigabepapiere bei CSA am Ort der erneuten Sendung gelagert. Nach Erhalt wird die Sendung zum Bestimmungsort abgewickelt.

PUNKT 528 Wiederlieferung von Sendungen
Wenn eine Sendung zur Lieferung angeboten wird und der Empfänger ohne Verschulden von CSA die Sendung nicht annehmen kann, wenn sie ihnen zur Verfügung gestellt wird, wird eine Wiederlieferungsgebühr von 3,00 USD pro hundert Pfund mit einer Mindestgebühr von 30,00 USD erhoben.

Alle Gebühren, die gemäß den Bestimmungen dieser Regel anfallen, müssen zur Zufriedenheit von CSA von der Partei oder den Parteien, die eine erneute Lieferung beantragen, bezahlt oder garantiert werden.

ARTIKEL 529 Zurückgegebene nicht zugestellte Sendungen
Nicht zugestellte Sendungen, die auf Wunsch des Versenders an den Versender zurückgesandt werden, unterliegen den geltenden Sätzen und Gebühren, die am Tag der Rücksendung vom neuen Ursprung (dem ursprünglichen Bestimmungsort der ausgehenden Sendung) und vom neuen Bestimmungsort (dem ursprünglichen Ursprung von) gelten die ausgehende Sendung.)

PUNKT 530 Sortieren oder Trennen von Sendungen
Der Lade- oder Entladeservice umfasst nicht das Zusammenbauen, Verpacken, Auspacken, Zerlegen, Prüfen, Sortieren oder Trennen von Fracht, AUSSER wie in diesem Artikel angegeben.

Wenn eine Sendung in Losen nach Größe, Marke, Geschmack oder anderen Merkmalen an CSA geliefert wird und auf dem Frachtbrief oder den Begleitpapieren angegeben ist, umfasst der normale Lieferservice die Lieferung der Sendung an den Empfänger auf die gleiche Weise, einschließlich der Platzierung solcher sortierten oder getrennten Lose auf der Plattform des Empfängers.

Es wird keine Sortier- oder Trennungsgebühr erhoben, wenn nur eine Zählung durchgeführt wird, die erforderlich ist, um das Ausmaß und die Identität von Engpässen oder Überschreitungen zu bestimmen, die möglicherweise von einem CSA-Mitarbeiter festgestellt wurden.

Wenn das Sortieren oder Trennen der Waren länger dauert als die freie Zeit, die für das im folgenden Absatz angegebene Gewicht angegeben ist, wird eine zusätzliche Gebühr von 0,70 USD pro Karton oder 2,00 USD pro hundert Pfund mit einem Minimum von 25,00 USD erhoben. Diese Gebühren werden dem Zahler der Sendung berechnet.

ARTIKEL 531 Inhaftierung - Freie Zeit für LTL- oder AQ-Versand - Mit Netzteilen

FREIZEIT IST WIE FOLGT:
SERVICE-TYP
ZEIT
LTL (Less-than-Truckload) 30 Minuten
LKW-Ladung (TL) 60 Minuten
Wenn das Laden oder Entladen eines Geräts über die Freizeit hinaus verzögert wird, beträgt die Gebühr pro Fahrzeug für jeweils 15 Minuten oder einen Bruchteil davon über die Freizeit hinaus 18,75 USD.

"LADEN" umfasst die Übermittlung des Frachtbriefs an CSA und der erforderlichen Dokumente, die für die Weiterleitung der Sendung erforderlich sind.

"ENTLADEN" beinhaltet:

A. Übergabe des Frachtbriefs an CSA für Sendungen.

B. Zahlung gesetzlicher Gebühren an CSA, wenn dies vor Lieferung der Sendung erforderlich ist.

C. Benachrichtigung der CSA, dass das Fahrzeug entladen ist.

D. Unterzeichnung des Lieferscheins, wenn der CSA-Agent beim Entladen anwesend ist.

Die Berechnung der Zeit beginnt mit der Mitteilung des Fahrers an den zuständigen Vertreter des Versenders oder Empfängers über die Ankunft des Fahrzeugs zum Be- oder Entladen und den Empfang eines unterschriebenen Frachtbriefs oder einer Empfangsbestätigung beim Fahrer.

Zeitberechnungen unterliegen dem normalen Geschäftstag in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten am Ort der Abholung oder Lieferung und sind innerhalb dieses zu tätigen.

ARTIKEL 532 Inhaftierung - Fahrzeuge ohne Aggregate - Anhänger erkennen oder fallen lassen
Dieser Punkt gilt, wenn Fahrzeuge von CSA ohne Aggregate in den Räumlichkeiten des Versenders oder Empfängers oder in anderen von ihnen bezeichneten Räumlichkeiten oder so nahe daran, wie es die Bedingungen zulassen, verspätet oder festgehalten werden, vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen:

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
A. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Ausrüstung erkennt CSA leere oder beladene Anhänger zum Be- oder Entladen in den Räumlichkeiten des Versenders oder Empfängers oder in anderen von ihnen bezeichneten Räumlichkeiten oder so nahe daran, wie es die Bedingungen zulassen.

B. Das Be- oder Entladen erfolgt durch den Versender, den Empfänger oder eine andere von ihm benannte Partei. Im Falle von Spotting zum Laden muss auf dem Frachtbrief "Shipper Load and Count" angezeigt werden.

C. Die Verantwortung von CSA für den Schutz von Sendungen, die in Anhänger verladen sind, die gemäß den Bestimmungen dieses Artikels entdeckt wurden, beginnt, wenn die Verladung abgeschlossen ist und CSA den Besitz davon übernimmt.

D. Die Verantwortung von CSA für den Schutz von Sendungen, die von Anhängern entladen wurden, die gemäß den Bestimmungen dieses Artikels entdeckt wurden, erlischt, wenn der Anhänger an oder auf dem vom Empfänger bestimmten Ort entdeckt wird.

E. Die Haftgebühren aufgrund von CSA werden gegen den für die Frachtkosten verantwortlichen Zahler verrechnet.

F. Gefleckte Anhänger haben 24 Stunden Freizeit in Folge.

G. Für jede 24 Stunden oder einen Bruchteil davon wird eine Gebühr von 130,00 USD berechnet.

PUNKT 533 Festhalten eines Fahrzeugs, das möbliert, aber nicht benutzt wurde
Wenn CSA nach Erhalt einer Aufforderung zur Abholung einer LTL- oder LKW-Ladung oder zur Ausstattung eines Fahrzeugs zur ausschließlichen Verwendung durch einen Versender ein Fahrzeug zu diesem Zweck und ohne Behinderung, Verschulden oder Fahrlässigkeit von CSA versandt hat Wenn das Fahrzeug nicht benutzt wird, wird eine Gebühr von 100,00 USD gegen den Versender erhoben, der eine solche Anfrage stellt.

PUNKT 534 Zusätzlicher Arbeitsaufwand - Be- oder Entladen
Auf Wunsch des Versenders oder Empfängers werden von CSA zusätzliche Arbeitskräfte zum Be- oder Entladen bereitgestellt. Die Gebühr für jeden zusätzlichen Arbeiter beträgt 40,00 USD pro Stunde bei einem Minimum von 6 Stunden.

Die Zeit wird ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem die zusätzliche Arbeit am Ort der Abholung oder Lieferung eintrifft, bis das Be- oder Entladen abgeschlossen ist. Diese Gebühr wird dem Versender berechnet, wenn die zusätzliche Arbeit zum Laden verwendet wird, und dem Empfänger, wenn die zusätzliche Arbeit zum Entladen verwendet wird. Zusätzliche Arbeit wird nicht geleistet, es sei denn, dies wird vom Versender oder Empfänger verlangt.

Die Bestimmungen dieses Artikels verpflichten CSA nicht, zusätzliche Arbeitskräfte bereitzustellen, wenn diese zum Zeitpunkt des Be- oder Entladens nicht verfügbar sind.

ARTIKEL 535 Lift-Gate-Service
Die Leistung des von einem Kunden angeforderten Lift-Gate-Service wird mit einem Preis von 35,00 USD zusätzlich zu den vereinbarten Frachtkosten bewertet. Alle Nebenkosten einschließlich der Heckklappe werden dem Unternehmen berechnet, das die Rechnung bezahlt.

Hinweis: Die Servicerate kann über die Punkte hinaus variieren.

PUNKT 536 Paletten, Plattformen von Kufen, die für den Warenverkehr erforderlich sind
Für den Transport von Paletten, Plattformen oder Kufen wird keine Gebühr erhoben, sofern der Versender das Bruttogewicht der Sendung und das tatsächliche Gewicht der Paletten, Plattformen oder Kufen zum Zeitpunkt des Versandauftrags und des Frachtbriefs separat angegeben hat Versand, und vorausgesetzt, dass, wenn die gesamte Sendung nicht auf Paletten, Plattformen oder Kufen geladen wird, der Versender das Gewicht der Artikel, die nicht auf Paletten, Plattformen oder Kufen geladen sind, separat angibt.

Wenn Material, das nicht Teil der Paletten, Plattformen oder Kufen ist, zum Schutz der Ladungsoberseite oder zur Sicherung der Ladung verwendet wird, wird das Gewicht dieser Materialien nicht berücksichtigt.

In keinem Fall darf nach Abzug des Gewichts der Paletten, Plattformen oder Kufen, die kostenlos transportiert werden sollen, das Gewicht, auf dem die Gebühren basieren, unter dem vorgeschriebenen Mindestgewicht liegen. Wenn nicht genügend Paletten, Plattformen oder Kufen auf den Boden des Anhängers gestellt werden können, um das vorgeschriebene Mindestgewicht zu laden, müssen Paletten und palettiertes Material doppelstöckig sein. Auf Wunsch von CSA wird der Versender beim Beladen doppelstöckig.

Das Gesamtgewicht der Palette, Plattformen oder Kufen, die kostenlos transportiert werden, darf 1.000 Pfund pro Sendung nicht überschreiten.

ARTIKEL 537 Zurückgesandte Schecks
Schecks, die zur Zahlung von Frachtkosten eingehen, die von einer Bank aufgrund unzureichender Mittel oder aus anderen Gründen, die nicht von CSA verschuldet wurden, an CSA zurückgesandt werden, werden mit einer Gebühr von 50,00 USD zuzüglich einer von der CSA-Bank festgestellten Servicegebühr berechnet. Diese Gebühr wird zusätzlich zu allen anderen anfallenden Gebühren erhoben.

ARTIKEL 538 Zoll oder In Bond Freight
1. Sendungen, die während eines US-Zolls für die US-Zollabfertigung an einem Punkt in den USA unterwegs sind, werden mit einer Gebühr von 2,00 USD pro 100 Pfund berechnet, wobei eine Mindestgebühr von 40,00 USD und eine Höchstgebühr von 160,00 USD pro Sendung oder pro Anhänger anfallen . Diese Gebühren kommen zu allen anderen anfallenden Gebühren hinzu.

2. Der Frachtversand in Bond ist möglicherweise nicht in derselben Sendung auf demselben Frachtbrief und Versandauftrag enthalten, wenn die Fracht nicht in Bond versendet wird.

3. Sendungen, die auf die Zollabfertigung in den USA warten, unterliegen den geltenden Haft- oder Lagergebühren. Etwaige Haftgebühren werden gegen die Partei verrechnet, die für die Gebühren für den Linienverkehr verantwortlich ist. Zum Zwecke der Anwendung von Lagerungsregeln und Gebühren im Zusammenhang mit Transporten im Rahmen der US-Zollanleihe stellt die Benachrichtigung des stellvertretenden Zollsammlers, dass eine Sendung zur Zollkontrolle verfügbar ist, ein Angebot für die Lieferung zur Lieferung dar.

4. Jeder I.T. Die für den Transport einer In-Bond-Sendung erteilte Genehmigung (sofortige Transportgenehmigung) gilt als separate Sendung und muss von einem Frachtbrief und einem Versandauftrag begleitet werden.

5. Sendungen, die in einem von oder auf Anweisung des Versenders versiegelten Fahrzeug oder gemäß den Anforderungen der zuständigen Behörde angeboten werden, werden als LKW-Ladungssendung eingestuft. Bei Sendungen, die unterwegs vom US-Zoll abgefertigt werden und für Sendungen, die über diese Abfertigung hinausgehen, kein Siegel erforderlich ist, gelten für den darüber hinausgehenden Punkt normale Preise und Gebühren.

6. Wenn CSA für den Transport und die Anwendung von "High Security Red In-Bond Seals" für Sendungen im Transport im Rahmen der US-Zollanleihe erforderlich ist, wird eine Gebühr von 35,00 USD pro Siegel berechnet. CSA ist nicht verantwortlich für Geräte oder Werkzeuge, die zum Entfernen von hochsicheren roten In-Bond-Dichtungen erforderlich sind.

7. Angegebener Wert von mehr als 2,00 USD pro Pfund (4,41 USD pro Kilogramm).

Wenn der Empfänger auf der Rechnung einen Wert der Ware angegeben hat, der über die vorstehende Klausel (Nr. 7) hinausgeht, und CSA schriftlich zugestimmt hat, diese Sendung anzunehmen, ist die Höhe des Verlusts oder der Beschädigung, für die CSA haftet, gleich den angegebenen oder tatsächlichen Wert des beschädigten oder fehlenden Teils / der beschädigten Teile nicht überschreiten. Eine Gebühr von 1% des Wertes übersteigt die 2,00 USD pro Pfund (4,41 USD pro Pfund)

Abschnitt Kredit- und Inkassogebühren

PUNKT 539 Kreditverlängerung
CSA kann dem Versender eine Gutschrift gewähren. In diesem Fall ist die Zahlung nach Erhalt der Rechnung fällig.

Frachtbriefe können per Post vorgelegt werden. Sofern nicht anders vereinbart, sendet CSA Rechnungen per Post.

Wenn der Postdienst so genutzt wird, gilt der Zeitpunkt des Versands durch CSA als der Zeitpunkt der Vorlage der Rechnungen, sofern in einem Vertrag keine anderen Bedingungen vereinbart sind. Bei Streitigkeiten über den Zeitpunkt des Versands wird der Poststempel als Hinweis auf diesen Zeitpunkt akzeptiert. CSA und der Versender oder Empfänger oder die benannte Zahlungsstelle können eine separate Vereinbarung für CSA treffen, um Rechnungen elektronisch über den elektronischen Datenaustausch zu übermitteln.

Wenn CSA Rechnungen über E.D.I. Das Datum des Eingangs beim Kunden ist das Datum, an dem die angegebenen Systeme eingehen.

Der Antrag auf Gutschrift bei CSA bezüglich der Zahlung von Frachtbriefen muss schriftlich an die Partei gerichtet werden, die diesen Kredit anfordert, und von einem autorisierten Vertreter von CSA genehmigt werden.

CSA behält sich das Recht vor, die Vorauszahlung aller Gebühren oder andere zufriedenstellende Zahlungszusagen zu verlangen, bevor die Sendung angenommen oder die Lieferung versucht wird.

Auf Anfrage und zur Vereinfachung des Versenders stellt CSA dem Makler, der Bank oder einem anderen benannten Vertreter des Versenders die Frachtkosten in Rechnung. CSA behält sich das Recht vor, Frachtkosten vom Versender per Vorauskasse oder vom Empfänger bei Inkassosendungen in Rechnung zu stellen und einzuziehen, falls die vollständige Zahlung der Frachtkosten nicht gemäß diesen Abrechnungsanweisungen Dritter eingeht.

PUNKT 540 Zahlung von Frachtkosten
1. Sofern in den CSA-Tarifen nichts anderes bestimmt ist, werden Sendungen vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen angenommen:

A. Eine vorausbezahlte Sendung ist eine Sendung, bei der die auf Anfrage des Versenders erbrachten Transportkosten, einschließlich der Gebühren für auf Anfrage des Versenders erbrachte Zusatzleistungen, vom Versender zu tragen sind.

B. Eine Abholsendung ist eine Sendung, für die die Gebühren für den Transportdienst einschließlich der auf Wunsch des Empfängers erbrachten oder vom Absender für den Empfänger angeforderten Zusatzleistungen vom Empfänger zu tragen sind.

C. Eine Sendung, für die Gebühren von einer anderen Partei als dem Versender oder Empfänger zu zahlen sind, wird angenommen, sofern der Versender eine Gutschrift bei CSA eingerichtet hat. Der Versender muss die Zahlung der Gebühren garantieren, wenn der Dritte dies nicht innerhalb der nach den CSA-Bestimmungen zulässigen Frist tut. Eine solche Sendung wird nicht angenommen, wenn der Versender Abschnitt 7 des Frachtbriefs ausführt.

2. Die Zahlung der Frachtkosten muss sofort von einem Versender nach Erhalt der vorausbezahlten Frachtrechnung erfolgen. Die Frachtkosten für Abholsendungen müssen vom Empfänger zum Zeitpunkt der Lieferung bezahlt werden, es sei denn, CSA hat eine Gutschrift erstellt. In diesem Fall ist die Zahlung nach Erhalt der Rechnung fällig.

PUNKT 541 Gebührenerhebung durch Dritte
Wenn eine andere Partei als der Versender oder Empfänger, wie auf dem Frachtbrief und der Versandbestellung angegeben, für die Zahlung der Frachtkosten verantwortlich ist, muss der Name und die Adresse dieser Partei zum Zeitpunkt des Frachtbriefs und der Versandbestellung deutlich angegeben werden ursprüngliches Angebot.

Sendungen, die den Bestimmungen dieses Artikels unterliegen, werden nur angenommen, wenn der Versender eine Gutschrift bei CSA eingerichtet hat und die Zahlung aller gesetzlich aufgelaufenen Gebühren garantiert, wenn der Dritte dies nicht tut.

PUNKT 542 Zahlungsbedingungen
1. Der Frachtbrief stellt den Beförderungsvertrag zwischen CSA und dem Versender dar, der sich auf den Zahler der Versandkosten und die Angaben zu den zu versendenden Waren und Gewichten bezieht. Der unterschriebene Frachtbrief oder Versandauftrag, der zum Zeitpunkt der Abholung bei CSA eingeht, muss die Versandbedingungen und die Zahlung der Frachtkosten enthalten.

2. Der Versender und der Empfänger sind gemeinsam für die Zahlung aller Frachtkosten verantwortlich. Wenn einer aus irgendeinem Grund in Verzug gerät, wird die andere Partei haftbar gemacht.

3. Während zwischen dem Versender und dem Empfänger vorgesehen ist, dass das Frachtschiff mit einer Kreditvereinbarung dem Konto des Versenders in Rechnung gestellt wird, ist der Frachtbrief als „vorausbezahlt“ zu kennzeichnen. In diesem Fall erklärt sich CSA damit einverstanden, zunächst den Versender zu konsultieren Zahlung der Frachtkosten und Ausweitung der zwischen ihnen vereinbarten Kreditvereinbarungen auf den Versender. Diese Vereinbarung beeinträchtigt in keiner Weise die endgültige Haftung des Empfängers bei Zahlungsverzug des Absenders.

4. Während zwischen dem Versender und dem Empfänger vorgesehen ist, dass der Empfänger die Frachtkosten trägt, ist der Frachtbrief als „einziehen“ zu kennzeichnen. In diesem Fall verpflichtet sich CSA, dem Empfänger die Gutschrift zu den zwischen ihnen vereinbarten Bedingungen zu gewähren die beiden, oder sich zuerst an den Empfänger zu wenden, um die Frachtkosten zu bezahlen, aber dies entbindet den Versender in keiner Weise von der Haftung für Frachtkosten im Falle eines Verzuges des Empfängers.

5. Wenn ein Frachtbrief weder als vorausbezahlt noch als CSA-Abholung gekennzeichnet ist, ist zu berücksichtigen, dass sich die Fracht gemäß der vorstehenden Regel auf Abholbasis bewegt.

6. Wenn zwischen dem Versender und dem Empfänger oder einem von beiden beabsichtigt ist, dass ein Dritter die Frachtkosten für eine Sendung bezahlt, muss der Frachtbrief als vorausbezahlt gekennzeichnet und darauf vermerkt werden Name und Anschrift des in Rechnung zu stellenden Dritten. In solchen Fällen verpflichtet sich CSA, diese Fracht zu den zwischen dem Dritten und CSA vereinbarten Kreditbedingungen zu befördern. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung verpflichtet sich CSA, sich zunächst an den Dritten zu wenden, um die Frachtkosten zu bezahlen. Dies entbindet den Versender oder den Empfänger jedoch in keinem Fall von der hier angegebenen Haftung für Frachtkosten.

7. CSA ist nicht verpflichtet, korrigierte Frachtbriefe oder Briefe anzunehmen, in denen eine Gebühr für die Zahlung von Frachtkosten nach Beginn der Beförderung genehmigt wird.

8. Die Gebühren für die Erhebung und Überweisung des angeforderten Betrags für Nachnahmesendungen werden von der für die Frachtkosten verantwortlichen Partei erhoben.

9. Die Gebühren für das Sammeln und Überweisen jeder Nachnahme-Rechnung betragen 5% des Nachnahmebetrags, vorbehaltlich einer Mindestgebühr von 90,00 USD.

10. CSA ändert nach schriftlicher Genehmigung des Versenders die Zahlungsweise der Nachnahmebeträge, um den persönlichen Scheck des Empfängers zu akzeptieren, wenn diese Zahlungsweise ursprünglich nicht genehmigt wurde. Der Versender muss die Zahlung der Gebühr für die erneute Lieferung, falls vorhanden, garantieren.

11. Bei der Abgabe einer Abholsendung müssen die Buchstaben „Nachnahme“ in großer, leicht lesbarer Schrift auf dem Frachtbrief oder den Versanddokumenten eingefügt werden.

PUNKT 543 Uneinbringliche Gebühren
CSA kann nach eigenem Ermessen Waren, die versandt werden, als spezifisches Pfandrecht in Besitz nehmen und den Besitz der Sendung behalten, bis die Zahlung für diese Sendung erfolgt ist, oder als allgemeines Pfandrecht, das die Sendungen bis zur vollständigen Begleichung etwaiger Kundenschulden in seinem Besitz behält wurde in Bezug auf diese Sendungen oder frühere Sendungen angefallen. Nach der Inbesitznahme wird CSA dem Kunden fünfzehn (15) Tage im Voraus mitteilen, dass er beabsichtigt, die Ware zu entsorgen, sofern die Zahlung nicht vollständig eingegangen ist. Der Erlös aus dieser Veräußerung wird zur Begleichung der ausstehenden Schulden verwendet. Im Falle eines Mangels haftet der Kunde für den verbleibenden Restbetrag.

PUNKT 544 Anwendbare Kraftstoffzuschläge